Bei der Erhöhung der Beiträge haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dabei können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Ankündigung der Beitragserhöhung ihre Krankenversicherung kündigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen neuen passenden Tarif zu finden.
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Wir stehen für einen klaren Durchblick bei der Wahl der passenden Krankenversicherung mit guten Leistungen und Beitragsstabilität für die Zukunft.
Als Privatversicherter können Sie durch die richtige Tarifwahl und Versicherer Ihren Versicherungsschutz exakt an Ihren Bedürfnissen ausrichten. In der PKV bestimmt sich Ihr Beitrag nach Ihren versicherten Leistungen sowie Ihrem Alter und Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Sie bestimmen selbst, welche Leistungen Sie wünschen oder brauchen: Sei es die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, seien es Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder vieles mehr. Diese Leistungen sind vertraglich lebenslang garantiert. Festgelegte Leistungen können im Nachhinein nicht gekürzt werden.
In der PKV gilt Generationengerechtigkeit
Das heißt: Die Jüngeren zahlen nicht für die Gesundheitskosten der Älteren. Die Beiträge werden nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren berechnet. Dabei werden die mit dem Lebensalter steigenden Gesundheitskosten im Beitrag bereits berücksichtigt.
Mit der Alterungsrückstellung werden für jeden Versichertenjahrgang in jüngeren Jahren Altersreserven angespart. Diese werden verzinslich angelegt. Im Alter stehen sie zur Finanzierung der höheren Leistungen zusätzlich zur Verfügung. Durch den Auf- und Abbau von Alterungsrückstellung sind die Beiträge im Gegensatz zur GKV unabhängiger von demografischen Entwicklungen und damit verlässlicher.
Der Gesetzliche Beitragszuschlag von 10 % ist wie der Name schon sagt – gesetzlich vorgeschrieben und erhöht zusätzlich noch einmal unmittelbar die Alterungsrückstellung. Er verhindert notwendige Beitragserhöhungen nach dem 65. Lebensjahr ganz oder teilweise.
Unser Empfehlung!
Mit einem Beitragsentlastungsbaustein, den Sie zusätzlich zu einer Privaten Krankenversicherung abschließen können, reduzieren Sie Ihren Beitrag spürbar zusätzlich im Rentenalter.
Die Beitragssituation in der GKV
Eines der großen Probleme in Deutschland ist der demografische Wandel. Im Umlageverfahren der GKV werden die Einnahmen direkt für die Leistungsausgaben verwendet, es werden keine Rückstellungen für das Alter gebildet. Die höheren Kosten der Älteren müssen dabei von den Jüngeren mitfinanziert werden. Es wird keine Vorsorge für die demografische Entwicklung getroffen. Die Beitragshöhe richtet sich in der GKV nach dem Einkommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Gesetzgeber Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren oder ganz streichen.
Die Beiträge In der GKV: Mehrverdienst gleich Mehrbeitrag
In der GKV orientiert sich der Beitrag am Einkommen. Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze gilt: Je höher das Einkommen, desto höher auch der Krankenkassenbeitrag. Einen Bezug zum versicherten Leistungsumfang gibt es nicht.
In der GKV steigt in der Regel der (durchschnittliche) Höchstbeitrag immer weiter an, da sich die Beitragsbemessungsgrenze jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung ändert. Im Jahr 2022 beträgt er bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % einschließlich Pflegepflichtversicherung 916,70 € für Personen mit Kindern; für Personen ohne Kinder beträgt er 933,62 €.
Beitragsanpassungen gibt es in der PKV und GKV
Egal ob in der PKV oder GKV versichert, um Beitragsanpassungen kommt kein Versicherter herum. Kosten durch z.B. den medizinischen Fortschritt und die steigende Lebenserwartung wirken sich in beiden Systemen auf den Beitrag aus. In der PKV muss dann der Beitrag des betroffenen Tarifs angepasst werden. In der GKV gibt es direkte und versteckte Beitragserhöhungen, die alle Versicherten treffen
GKV: Direkte Beitragserhöhungen
- Erhöhung des Beitragssatzes
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
- Einführung von Zusatz- und Sonderbeiträgen
GKV: Versteckte Beitragserhöhungen
- Beitragsanstieg durch Gehaltserhöhung
- Einführung von Zuzahlungen (z. B. Zahnersatz)
- Reduzierung von Leistungen